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Arbeitnehmerüberlassung
für Bewerber

Was ist Arbeitnehmerüberlassung und wie funktioniert sie?

Infos für Bewerber

 

Arbeitnehmerüberlassung
für Unternehmen

Wie kann Ihr Unternehmen von Arbeitnehmerüberlassung profitieren?

Infos für Unternehmen
  • Bewerber
  • Unternehmen

 

Vertragsart

Unterschied zur Personalvermittlung

Arbeitnehmerüberlassung bei der DIS AG

Vorteile

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Sie erhalten eine unbefristete Festanstellung bei der DIS AG und arbeiten in unserem Auftrag bei anderen Unternehmen. Zu den Jobs ➞

Unter Arbeitnehmerüberlassung, auch ANÜ oder Mitarbeiterüberlassung genannt, ist die temporäre Überlassung von Personal an Dritte zu verstehen. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht, bei einer Arbeitnehmerüberlassung herrscht nur eine andere Struktur als bei üblichen Anstellungen. In diesem Fall besteht die Konstellation nicht aus zwei Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), sondern aus drei Parteien:

 

Personaldienstleister

 

Der Personaldienstleister (auch Verleiher genannt) fungiert als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, welcher beim Personaldienstleister angestellt ist und auch von ihm vergütet wird. Allerdings wird der Leiharbeitnehmer auf Basis einer Personalüberlassung an ein Drittunternehmen entliehen. Kurz: Der Personaldienstleister stellt den Leiharbeitnehmer an, beschäftigt ihn aber nicht.

Leiharbeitnehmer

 

Der Leiharbeitnehmer ist erst mal ein klassischer Arbeitnehmer, der fest beim Personaldienstleister angestellt ist. Er arbeitet aber nicht für seinen Arbeitgeber, sondern für ein Drittunternehmen, dem er temporär in Form der Arbeitnehmerüberlassung verliehen wird.

Drittunternehmen

 

Das Drittunternehmen (auch Entleiher genannt) ist die letzte Variable in dieser Dreieckskonstellation und somit auch die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung. Es beschäftigt den Leiharbeitnehmer temporär, gibt ihm also Arbeit, vergütet ihn aber nicht. Stattdessen bezahlt er dem Personaldienstleister für die geleistete Arbeit des Leiharbeitnehmers eine Gebühr.

 

Wie funktioniert Personalüberlassung konkret?

 

Infografik zum Thema Arbeitnehmerüberlassung

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bewerbungsprozess, bei dem Sie sich als Bewerber bei dem Unternehmen bewerben, für das Sie arbeiten möchten, laufen die Bewerbung sowie die gesamte Rekrutierung bei der Arbeitnehmerüberlassung über uns. Sie bewerben sich bei uns, wir laden Sie ein, wir stellen Sie ein und wir schließen mit Ihnen den Arbeitsvertrag. Damit sind Sie fest bei uns, also dem Personaldienstleister, angestellt und beziehen auch von uns Ihr Gehalt oder Ihren Urlaub.
Im Anschluss daran weisen wir Ihnen Projekte in passenden Unternehmen zu, bei denen Sie Ihren gewünschten Job ausüben. Nach maximal 18 Monaten bei demselben Unternehmen wechseln Sie in ein anderes Unternehmen und haben so die Chance, diverse Kunden kennenzulernen und unterschiedliche Referenzen zu sammeln.

Mit den Unternehmen schließen wir sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Diese besagen, dass wir als Personaldienstleister unserem Kunden Leiharbeitnehmer vermitteln, die für bestimmte Zeit dort tätig sind. Diese Unternehmen bezahlen Ihnen, also dem Leiharbeitnehmer, keinen Lohn, stattdessen erhalten wir, die DIS AG, eine Provision für unsere Arbeit vom Kundenunternehmen.

Natürlich ist es auch möglich, dass Sie bei entsprechender Eignung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einer Festanstellung beim Unternehmen wechseln. Somit dient die Personalüberlassung vielen Menschen als Sprungbrett für ihre Karriere.


Alle Stellenangebote

 

Wie ist das mit der Vertragsart? Wo werde ich angestellt?

 

Bei einer Festanstellung in Arbeitnehmerüberlassung schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit uns, der DIS AG. Das bedeutet, Sie sind fest bei uns angestellt und erhalten auch Ihren Lohn von uns, welcher aus einem festen Einkommen nach Tarifvertrag besteht.

Obwohl wir Ihr Arbeitgeber sind, üben Sie Ihre Tätigkeiten nicht bei uns, sondern beim jeweiligen Kundenunternehmen aus. Sie arbeiten somit im Auftrag der DIS AG bei verschiedenen Unternehmen. Daraus entstehen für Sie einige Vorteile, die Sie hier im Detail nachlesen können.

Unabhängig davon, ob wir immer einen Einsatz bei einem Unternehmen realisieren können, erhalten Sie Ihr Gehalt. Das bedeutet, es kann auch vorkommen, dass wir zeitweise keinen passenden Einsatz für Sie haben. In dieser Zeit sind Sie dennoch fest angestellt und werden nach Tarif bezahlt.

Arbeitnehmer­überlassung für Sie als Bewerber

 

Arbeitnehmerüberlassung ist oft mit Vorurteilen behaftet. Um damit aufzuräumen, hier einige Fakten zu einer Anstellung per Arbeitnehmerüberlassung:

  • Bei einer Festanstellung in Arbeitnehmerüberlassung sind Sie fest bei der DIS AG angestellt.
  • Sie erhalten ein festes Einkommen nach Tarifvertrag.
  • Sie haben alle rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Arbeitsvertrags (gesetzlicher Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, …)
  • Sie sind regulär angestellt, wechseln nur von Zeit zu Zeit das Kundenunternehmen, bei dem Sie arbeiten.
  • Ihnen bietet sich die Chance, im Anschluss an die Arbeitnehmerüberlassung in eine Festanstellung bei dem jeweiligen Unternehmen zu wechseln.
  • Während Ihrer Tätigkeit bei einem unserer Kundenunternehmen agieren wir als Ihr Betreuer und Berater.

 

Wie wird Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich geregelt?

Eine Personalüberlassung unterliegt Gesetzen und darf auch nicht von jedem Unternehmen durchgeführt werden. So werden Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern und Personaldienstleistern im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses ist erstmals am 11. Oktober 1972 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrmals aktualisiert, zuletzt 2017. Hier kommen die wichtigsten rechtlichen Fakten rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung:

  1. Arbeitnehmerüberlassungen sind erlaubnispflichtig und dürfen nur von Personaldienstleistern und Unternehmen durchgeführt werden, die eine Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.
  2. Es ist eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt. Das bedeutet, Leiharbeitnehmer dürfen an dasselbe Unternehmen nur maximal 18 Monate am Stück entliehen werden, wenn keine Pause von mindestens drei Monaten dazwischenliegt.
  3. Im AÜG ist auch von Equal Pay die Rede. Equal Pay ist eine Grundlage, die besagt, dass Leiharbeitnehmer, die neun Monate ununterbrochen bei einem Unternehmen beschäftigt sind, ein gleichwertiges Entgelt wie die beim Unternehmen angestellten Mitarbeiter erhalten. Dazu gehören auch Sonderzahlungen oder Sachbezüge.
  4. Es müssen Lohnuntergrenzen definiert und vertraglich festgehalten werden. Diese Untergrenzen dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden.
  5. Leiharbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, dies ist im Mindestlohngesetz festgehalten.
  6. Der Gleichstellungsgrundsatz besagt, dass der Verleiher (also der Personaldienstleister) dafür Sorge tragen muss, dass der Leiharbeitnehmer beim Entleiher (also beim Drittunternehmen) ähnliche Arbeitsbedingungen vorfindet wie feste Angestellte des Unternehmens.

 

Mehr zum AÜG

 

Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit – ist das nicht alles dasselbe?

Nein, ist es nicht. Während die Personalvermittlung die reine Vermittlung zwischen Unternehmen und Bewerbern ist und die Bewerber beim Unternehmen angestellt werden, bedeutet Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt), dass der Bewerber beim Personaldienstleister angestellt wird und in dessen Auftrag bei wechselnden Unternehmen arbeitet.

Zwei Beispiele:

 


Beispiel Personalvermittlung

 

Bewerber x sieht eine Stellenanzeige bei der DIS AG, einem Personaldienstleister, und bewirbt sich. Es handelt sich um einen Job als IT-Fachkraft bei Unternehmen y. Die DIS AG lädt den Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein und hält ihn für geeignet. Also vermittelt die DIS AG den Bewerber an das Unternehmen, welches den Arbeitsvertrag aufsetzt und den Bewerber einstellt. Die Arbeit des Personaldienstleisters ist hiermit erledigt.

Hierbei handelt es sich um Personalvermittlung, denn der Personaldienstleister wickelt zwar den Bewerbungsprozess ab, angestellt wird der Bewerber aber beim Unternehmen, bei dem er auch in Festanstellung arbeiten wird.

 

Stellen in PV


Beispiel Arbeitnehmer­überlassung

 

Bewerber x bewirbt sich auf einen Job als IT-Fachkraft bei der DIS AG, einem Personaldienstleister, welcher den Bewerber rekrutiert und einstellt. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der DIS AG und dem Bewerber geschlossen, sodass der Bewerber zum festen Angestellten des Personaldienstleisters wird. Die Arbeitstätigkeiten führt der neue Mitarbeiter allerdings nicht bei der DIS AG aus, sondern bei wechselnden Projekten in verschiedenen Unternehmen. Er wird also von der DIS AG für einen begrenzten Zeitraum unterschiedlichen Unternehmen überlassen.

Das ist ein Beispiel für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bewerber wird fest beim Personaldienstleister angestellt, arbeitet aber in dessen Auftrag bei verschiedenen Unternehmen.

 

Stellen in AÜ

 

 

Arbeitnehmerüberlassung mit der DIS AG: Wie funktioniert es?


Bewerbungsprozess

Unser Bewerbungsprozess unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Bewerbungsprozessen:

 

Icon Zahl 1

Bewerbung

Icon Zahl 2

Kennenlernen

Icon Zahl 3

Vorstellungsgespräch

Icon Zahl 4

Ihr neuer Job

 

Bei uns benötigen Sie für Ihre Bewerbung kein Anschreiben, ein Lebenslauf reicht völlig aus. Nach Eingang Ihrer Bewerbung kontaktieren wir Sie telefonisch, um erste Details zu klären. Im Anschluss daran vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihre Interessen und Vorlieben in Erfahrung bringen können. Sollte es auf beiden Seiten passen, freuen wir uns, Sie fest bei der DIS AG anzustellen und beglückwünschen Sie zu Ihrem neuen Job.

 

Arbeitnehmerüberlassungs­prozess

Aber was passiert, nachdem Sie bei uns in Arbeitnehmerüberlassung angestellt wurden? Wie bereits geschrieben, üben Sie Ihre Tätigkeiten nicht bei uns, sondern bei einem unserer Kundenunternehmen aus. So kann dies im Detail aussehen:

 

Icon Zahl 1

Vorstellung beim Kundenunternehmen

Icon Zahl 2

Ausübung Ihrer Tätigkeiten

Icon Zahl 3

Ende des Einsatzes

Icon Zahl 4

Beginn eines neuen Einsatzes

 

Wenn wir einen passenden Einsatz für Sie gefunden haben, stellen Sie sich beim Kundenunternehmen vor. Läuft das Gespräch erfolgreich, beginnen Sie Ihre Arbeit dort. Währenddessen stehen wir Ihnen als Arbeitgeber beratend zur Seite und sprechen mit Ihnen über Zufriedenheit und Ihre Entwicklungsmöglichkeiten.

Nach maximal 18 Monaten am Stück endet Ihr Einsatz bei Ihrem ersten Unternehmen. Anschließend erhalten Sie den nächsten Einsatz bei einem neuen Unternehmen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt keinen passenden Auftrag geben, können Sie unbesorgt sein; Sie sind weiterhin bei uns angestellt und erhalten auch Ihr Gehalt.

Sollten Sie während Ihres Einsatzes im Kundenunternehmen merken, dass Ihnen die dortige Tätigkeit und das Arbeitsumfeld zusagen, besteht bei beidseitigem Interesse die Möglichkeit, dass Sie von der Arbeitnehmerüberlassung bei uns in eine Festanstellung im Unternehmen wechseln. Das bedeutet, Sie würden Ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen schließen und in Festanstellung dort arbeiten.

 

Jetzt bewerben

 

 

Welche Vorteile ergeben sich durch eine Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitnehmer?

Das Thema Personalüberlassung ist oft negativ behaftet. Die Vorurteile: Leiharbeitnehmer sind nicht fest angestellt und werden schlechter bezahlt als normale Arbeitnehmer. Diese Annahmen stimmen allerdings nicht, bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind Leiharbeitnehmer fest beim Personaldienstleister angestellt und werden nach Tarifvertrag bezahlt. Dass Personalüberlassung besser als ihr Ruf ist, zeigen die Vorteile für Arbeitnehmer:

 

Sprungbrett

Icon Vorteile

Arbeitnehmerüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.

 

Berufserfahrung

Icon Vorteile

Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die Leiharbeitnehmer sammeln können. Sie werden bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt, erweitern ihre Kenntnisse und knüpfen wertvolle Kontakte. Diese Kontakte können sogar Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.

 

Sicherheit

Icon Vorteile

Leiharbeitnehmer sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.

 

Gehalt

Icon Vorteile

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten, die sie für ein Unternehmen gearbeitet haben, den gleichen Lohnanspruch wie die Angestellten des Unternehmens haben.

 

BAP/DGB Tarifvertrag

Icon Vorteile

Leiharbeitnehmer werden auf Grundlage von BAP/DGB Tarifverträgen bezahlt.

Einfachheit

Icon Vorteile

Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitnehmerüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.

 

Herausforderungen

Arbeit in Arbeitnehmerüberlassung birgt natürlich auch einige Herausforderungen. Diese können z. B. Folgendes umfassen:

 

Flexibilität

Icon Vorteile

Als Leiharbeitnehmer sollten Sie flexibel sein, denn wechseln Sie regelmäßig das Kundenunternehmen. Sehen Sie diese Herausforderung aber als Vorteil, schließlich sammeln Sie so die unterschiedlichsten Erfahrungen und können diese als Sprungbrett für Ihre Karriere nutzen.

 

Seriosität

Icon Vorteile

Leider gibt es immer auch schwarze Schafe unter Personaldienstleistern oder Kundenunternehmen. Achten Sie daher in jedem Fall auf Ihr Bauchgefühl, bevor Sie einen Einsatz beginnen. Zudem müssen Sie natürlich Ihrem Personaldienstleister vertrauen. Unser Interesse ist es in jedem Fall, dass Sie zufrieden mit uns und Ihren Tätigkeiten sind.

 

 

Sie suchen einen neuen Job im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung?

 

Heute eine Stelle finden!

 

 

 

Darauf sollten Sie bei der Arbeitnehmerüberlassung achten

Abschließend möchten wir Ihnen zusammenfassend einige Tipps mit auf den Weg geben, um Ihnen die Entscheidung für eine Arbeitnehmerüberlassung zu erleichtern.

  • Informieren Sie sich vorab gründlich über den Personaldienstleister, mit dem Sie den Arbeitsvertrag schließen. Mehr über die DIS AG erfahren Sie z. B. hier.
  • Informieren Sie sich in Vorstellungsgesprächen über Ihr Gehalt und achten Sie darauf, dass Sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
  • Nach spätestens neun Monaten müssen Sie das gleiche Gehalt wie die Stammbelegschaft erhalten (gesetzlich geregelt durch Equal Pay).
  • Natürlich haben Sie auch ein Recht auf den gesetzlichen Urlaub. Dieser umfasst mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und mindestens 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche.
  • Sollten Sie bei einem Kundenunternehmen nicht zufrieden sein, teilen Sie dies Ihrem betreuenden Personaldienstleister mit.
  • Sollte Ihr Arbeitgeber, also der jeweilige Personaldienstleister, keinen passenden Einsatz für Sie finden, darf er Sie nicht ohne Weiteres kündigen. Natürlich haben Sie auch als Leiharbeitnehmer einen gesetzlichen Kündigungsschutz.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben oder sich von uns beraten lassen wollen, sind wir gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns!

 

Vertragsart

Arbeitnehmerüberlassung DIS AG

Ihre Vorteile

Arbeitnehmerüberlassung: Auftragsspitzen effizient meistern

Durch Arbeitnehmerüberlassung sind Sie als Unternehmen in der Lage, Auftragsspitzen, Termindruck oder vorübergehende Personalengpässe effizient zu lösen. Denn bei dieser Vertragsform stellt Ihnen ein Mitarbeiter der DIS AG seine Arbeitsleistung temporär zur Verfügung. So können Sie durch flexibles Personal auf sich schnell ändernde Auftragslagen reagieren.

Gründe für Arbeitnehmerüberlassung auf einen Blick:

  • Möglichkeit, flexibel auf die Konjunktur zu reagieren
  • Auftragsspitzen oder Personalengpässe effizient meistern
  • Auch langfristige Überlassungen zur Ergänzung Ihres Know-hows möglich

Personal anfragen

 

Welche Vertragsart liegt im Falle der Arbeitnehmerüberlassung vor?

 

Mitarbeiter, die durch die Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen arbeiten, sind fest bei der DIS AG angestellt. Das bedeutet, der Lohn wird von uns gezahlt, nicht von Ihnen. Mit Ihnen als Unternehmen schließen wir einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, den Arbeitsvertrag dagegen schließen wir mit dem Mitarbeiter.

Wo entstehen die Kosten für Sie?

 

Die kosten- und zeitintensive Suche sowie die Auswahl qualifizierter Mitarbeiter übernehmen wir ebenso wie das Arbeitgeber-Risiko – so bleiben Sie flexibel und jederzeit voll leistungsfähig. Ihnen wird nur die effektiv geleistete Arbeitszeit berechnet. Wie dies im Detail aussieht, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns!

 

Arbeitnehmerüberlassung mit der DIS AG: Wie funktioniert es?

Der Prozess der Arbeitnehmerüberlassung lässt sich grob in vier Schritten darstellen:

 

Icon Zahl 1

Beauftragung der DIS AG

Icon Zahl 2

Anforderungsformulierung

Icon Zahl 3

Personalüberlassung

Icon Zahl 4

Einsatz im Unternehmen

 

Beauftragung der Arbeitnehmerüberlassung

Sie sind auf der Suche nach Personal, um Auftragsspitzen oder Engpässe zu meistern? Sie sind von der Arbeitnehmerüberlassung durch uns überzeugt? Dann ist der erste Schritt die Beauftragung der DIS AG.

Formulierung Ihrer Anforderungen

In einem Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Anforderungen an Ihr gewünschtes Personal. Dabei sind
z.B. folgende Fragen zu klären: Wie sieht die Tätigkeit im Detail aus? Welche Qualifikationen sind Ihnen wichtig? Für welchen Zeitraum werden Leiharbeitnehmer benötigt? Welche Position soll besetzt werden?

Überlassung von Leiharbeitnehmern

Nachdem wir Ihre Anforderungen in Erfahrung gebracht haben, vermitteln wir den passenden Leiharbeitnehmer an Sie oder schreiben Ihre gewünschte Stelle bei uns aus. Natürlich stehen wir Ihnen währenddessen beratend zur Seite.

Einsatz des Leiharbeitnehmers

Sobald wir einen geeigneten Mitarbeiter für Sie gefunden haben, beginnt die Personalüberlassung. Der Leiharbeitnehmer beginnt seine Tätigkeit bei Ihnen und steht Ihnen unterstützend zur Seite, bis der vereinbarte Zeitraum vorbei ist. Sollten Sie Interesse an einer Festanstellung des Leiharbeitnehmers haben, können Sie ihm selbstverständlich ein Angebot dafür machen.


Personal anfragen

 

 

Arbeitnehmerüberlassung mit der DIS AG: Ihre Vorteile

Branchenkenntnis und Expertise sind nicht das Einzige, was für eine Arbeitnehmerüberlassung mit der DIS AG spricht. Sie haben Stellen für Fach- und Führungskräfte zu besetzen? Deshalb sollten Sie mit uns zusammenarbeiten:

 

Geringer Aufwand

Icon Vorteile

Der gesamte Rekrutierungsprozess läuft über uns, denn wir stellen die Leiharbeitnehmer an. Das bedeutet für Sie: deutlich geringerer Aufwand bei der Mitarbeitersuche.

 

Flexibilität

Icon Vorteile

Sie können flexibel auf wechselnde Wirtschaftslagen oder Auftragsspitzen reagieren. So bleiben Sie wettbewerbsfähig.

 

Großer Pool an Bewerbern

Icon Vorteile

Wir verfügen über einen großen Pool an Bewerbern mit unterschiedlichen Qualifikationen. Egal, welchen Job Sie zu vergeben haben, wir finden den passsenden Mitarbeiter für Sie.

 

Zeitersparnis

Icon Vorteile

Sie haben bei der Arbeitnehmerüberlassung nicht nur deutlich weniger Aufwand bei der Mitarbeitersuche, Sie sparen so auch noch viel Zeit.

 

 

Herausforderungen

Die Arbeitnehmerüberlassung birgt auch Herausforderungen für Unternehmen.

 

Identifizierung

Icon Vorteile

Leiharbeitnehmer sind nur temporär Mitarbeiter Ihrer Firma. Das führt häufig dazu, dass sie sich weniger mit Ihrem Unternehmen identifizieren als Festangestellte. Inwieweit dies eine Herausforderung für Sie ist, bleibt jedoch Ihnen überlassen.

 

Temporäres Know-how

Icon Vorteile

Natürlich geht mit dem Leiharbeitnehmer auch sein Wissen, nachdem sein Einsatz in Ihrem Unternehmen beendet ist. Sie als Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, einem in Ihren Augen geeigneten Mitarbeiter das Angebot der Festanstellung bei Ihnen zu machen.

 

 

Sie suchen Bewerber für eine Schlüsselposition?

 

Personal anfragen

 


 

Persönliche Ansprechpartner

 

  • Kontakt

Telefon: +49 211 530 653 123

E-Mail: info@dis-ag.com

  • Niederlassungen

Mit fast 100 Niederlassungen in Deutschland und Österreich ist die DIS AG immer in Ihrer Nähe.

 

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